Nach Genf setzt nun auch der Kanton Tessin auf «vivates» und hat im Frühjahr 2013 mit «reTIsan» ein Pilotprojekt entlang des Behandlungspfads der Onkologie gestartet. Die Post SuisseID wird dabei als eine Möglichkeit der sicheren Authentifizierung beim Login in das onkologische Netzwerk eingesetzt. Vom Einsatz des elektronischen Patientendossiers erhoffen sich die Kantone, die Zusammenarbeit, Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern. Ein neues Bundesgesetz liegt dem Parlament vor und soll einheitliche, rechtliche Voraussetzungen für das elektronische Patientendossier schaffen.
Mit dem ePatientendossier «vivates» stellt die Post den Kantonen eine Lösung für die Umsetzung der «eHealth Strategie Schweiz» zur Verfügung, die 2007 von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeiteten worden ist. Die Lösung vivates vernetzt betreuende Gesundheitsfachleute und ermöglicht ein effizientes Kommunikations- und Informationsmanagement. Dabei bestimmt der Patient, ob und in welchem Umfang er seine medizinischen Daten betreuenden Gesundheitsfachleuten online zugänglich machen will.
Vom Pilotprojekt zur kompletten Lösung vivates
Das ePatientendossier ist vom Post-Konzernbereich Swiss Post Solutions zusammen mit dem Kanton Genf im Rahmen des Pilotversuchs «e-toile» entwickelt worden. e-toile ist seit Anfang 2011 in vier Genfer Gemeinden im Einsatz und wird 2013 dank der bisherigen Erfolge unter dem Namen www.mondossiermedical.ch auf das gesamte Kantonsgebiet ausgeweitet.
Aus dem Pilotprojekt ist eine komplette, technische Lösung entstanden, die von der Post – inzwischen unter dem Namen vivates – weiteren Regionen der Schweiz für Modellversuche oder den direkten Einsatz angeboten wird. Der modulartige Aufbau von vivates erlaubt es zudem jedem Kanton, einen Modellversuch nach seinen eigenen Anforderungen durchzuführen. Dabei profitieren die Kantone von der überregionalen Interoperabilität der Plattform vivates, die auch vom Koordinationsorgan eHealth Suisse bestätigt worden ist, und der gemeinsamen Weiterentwicklung der Lösung.
Modellversuch im Kanton Tessin
Nach Genf setzt auch der Kanton Tessin auf vivates und hat im Frühjahr 2013 innerhalb der Initiative «Rete sanitaria» den Modellversuch «reTIsan» gestartet. Ziel der Initiative Rete sanitaria ist, die integrierte Zusammenarbeit und Qualität im Gesundheitswesen zu verbessern und die Kosten zu senken. Die SuisseID wird dabei als eine Möglichkeit der sicheren Authentifizierung beim Login in das onkologische Netzwerk eingesetzt.
Im Modellversuch reTisan wird vivates den betreuenden Gesundheitsfachleuten in der Onkologie als technische Kollaborationsplattform zur Verfügung gestellt. Der Versuch wird 18 Monate dauern. Daran nehmen Ärzte, Spitäler, Labors, die Rettungsdienstzentrale, Spitex, die Tessiner Krebsliga und das Oncology Institute of Southern Switzerland (IOSI) teil. Dabei soll die technische und organisatorische Machbarkeit der Plattform und die Akzeptanz von E-Health bei Patienten und betreuenden Gesundheitsfachleuten geprüft werden. Zudem sollen die provisorischen rechtlichen Grundlagen, Datenschutz und Sicherheit überprüft und ein geeignetes Finanzierungsmodell erarbeitet werden. Bei positivem Verlauf wird der Kanton Tessin den Benutzerkreis ausweiten und ein ePatientendossier auch für andere Patientenkategorien anstreben. www.reTIsan.ch
Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
Gemäss eHealth Strategie Schweiz soll bis 2015 jede Person in der Schweiz die Möglichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier betreuenden Gesundheitsfachleute zugänglich zu machen. Der Bundesrat hat am 29. Mai 2013 einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Das neue Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt einheitliche, rechtliche Voraussetzungen zur Umsetzung der eHealth Strategie fest. Die Umsetzung liegt bei den Kantonen (Übersicht der kantonalen Aktivitäten).
Mit dem EPDG regelt der Bundesrat die Bearbeitung der Daten in den ePatientendossiers. Um betreuende Gesundheitsfachleute eindeutig zu identifizieren, soll eine neue Identifikationsnummer geschaffen werden. Das Gesetz legt zudem technische und organisatorische Mindeststandards fest und enthält Bestimmungen zum Datenschutz. Deren Einhaltung soll mit einem Zertifizierungsverfahren sicher gestellt werden. Der Bundesrat gewährt den Kantonen als Anschubhilfe 30 Millionen Franken – unter der Bedingung, dass sich die Kantone im gleichen Umfang beteiligen.
FAQ zum elektronischen Patientendossier
Kurzfilm eHealth Suisse – das elektronische Patientendossier
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